Konformitätserklärung (DoC) nach EU PPWR-Verordnung erstellen – Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die PPWR-Verordnung (EU PPWR), formal Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, ist seit dem 11. Februar 2025 in Kraft und führt verbindliche Anforderungen für Verpackungen ein, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Eine zentrale Pflicht unter der EU PPWR ist die Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) – ein formales Dokument, in dem der Wirtschaftsakteur erklärt, dass seine Verpackung den geltenden Anforderungen entspricht.
Dieser Leitfaden führt Sie durch den Aufbau und Inhalt einer Konformitätserklärung für Verpackungen gemäß der PPWR-Verordnung, basierend auf dem amtlichen Muster in Anhang VIII der PPWR und der technischen Dokumentation nach Anhang VII.
Wer benötigt eine Konformitätserklärung nach der PPWR-Verordnung?
Gemäß der EU PPWR muss jeder Wirtschaftsakteur, der Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, eine Konformitätserklärung für seine Verpackungen vorweisen können. Dies betrifft:
- Hersteller von Verpackungen
- Importeure, die Verpackungen in die EU einführen
- Bevollmächtigte Vertreter von Herstellern außerhalb der EU
- Fulfillment-Dienstleister, die Verpackungen in Verkehr bringen
Die DoC muss stets aktuell gehalten und den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen vorgelegt werden können.
Die 8 erforderlichen Abschnitte
Eine Konformitätserklärung für Verpackungen gemäß PPWR muss folgende Abschnitte enthalten, wie im amtlichen Muster in Anhang VIII der PPWR vorgegeben:
1. Verpackungsidentifikation
Identifizieren Sie Ihre Verpackung mit folgenden Angaben:
- Verpackungstyp: Verkaufsverpackung, Umverpackung oder Transportverpackung
- Name: Eine eindeutige, beschreibende Bezeichnung der Verpackung
- Externe ID: Ihre eigene Referenznummer oder Artikelnummer
- Interne ID: Eine zusätzliche interne Kennung (z. B. SKU)
Dieser Abschnitt stellt sicher, dass die Verpackung eindeutig identifiziert und zurückverfolgt werden kann.
2. Erzeugerinformationen
Geben Sie die vollständigen Daten des Wirtschaftsakteurs (Erzeuger/Hersteller) an:
- Firmenname
- Vollständige Adresse inkl. Straße, Postleitzahl, Stadt und Land
3. Verantwortungserklärung
Fügen Sie eine Erklärung ein, die bestätigt, dass die Konformitätserklärung unter der alleinigen Verantwortung des Erzeugers ausgestellt wird. Dies ist eine verpflichtende rechtliche Erklärung.
4. Gegenstand der Erklärung
Dies ist das Herzstück der DoC. Sie müssen eine detaillierte Beschreibung der Verpackung liefern:
- Verpackungstyp, Name und Kennungen erneut angeben
- Eine umfassende Beschreibung der Verpackungszusammensetzung einschließlich der verwendeten Materialien und deren jeweiligen Gewichte bereitstellen
Die Beschreibung muss ausreichend detailliert sein, damit Behörden den Aufbau und die Materialzusammensetzung der Verpackung nachvollziehen können. Dies bedeutet in der Regel, dass Sie die einzelnen Materialien auflisten und deren Gewichtsanteile angeben müssen.
5. EU-Rechtsakte
Verweisen Sie auf die anwendbaren EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften. Für Verpackungen umfasst dies typischerweise:
- Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) – die primäre Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) – für chemische Stoffbeschränkungen
In diesem Abschnitt müssen Sie auch die Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß Artikel 5 der PPWR bestätigen:
Schwermetalle (Artikel 5 Abs. 2–3)
Die Summenkonzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf 100 mg/kg in der Verpackung nicht überschreiten.
PFAS-Beschränkungen (Artikel 5 Abs. 4)
Die Verpackung muss frei von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) über den in der PPWR festgelegten Grenzwerten sein.
REACH-Konformität
Es dürfen keine Stoffe in der Verpackung verwendet werden, die gemäß REACH verboten oder beschränkt sind.
Diese Bewertung sollte auf der verfügbaren technischen Dokumentation basieren, einschließlich Lieferantenerklärungen, Sicherheitsdatenblättern (SDS) und gegebenenfalls analytischen Prüfberichten.
6. Harmonisierte Normen und Spezifikationen
Nummer 6 des Musters verlangt die Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen (Artikel 36) oder gemeinsamen Spezifikationen (Artikel 37), die der Konformitätsbewertung zugrunde gelegt wurden.
Wurden solche Normen oder Spezifikationen nicht angewendet, sind stattdessen die anderen technischen Spezifikationen anzugeben, für die die Konformität erklärt wird – etwa Prüfnormen für Materialzusammensetzung oder Schwermetallgehalte. Werden Normen nur teilweise angewendet, benennen Sie die angewendeten Teile.
7. Bescheinigungen von notifizierten Stellen
Sofern zutreffend, verweisen Sie auf Bescheinigungen notifizierter Stellen. Für die meisten Standardverpackungen kann hier „Nicht zutreffend“ angegeben werden.
8. Zusätzliche Informationen
Vervollständigen Sie die DoC mit:
- Unterzeichner: Name und Position der bevollmächtigten Person
- Ausstellungsort: Die Adresse, an der die DoC unterzeichnet wird
- Ausstellungsdatum: Das Datum der Erstellung
- Unterschrift: Die handschriftliche oder elektronische Unterschrift der bevollmächtigten Person
Unter „Zusätzliche Angaben“ können Sie darüber hinaus eine zusammenfassende Erklärungsformel aufnehmen. Das Muster verlangt sie nicht:
Technische Dokumentation (Anhang VII)
Zusätzlich zur DoC selbst müssen Sie eine technische Dokumentation führen, die die abgegebenen Erklärungen stützt. Diese kann umfassen:
- REACH-Konformitätserklärungen der Materiallieferanten
- Sicherheitsdatenblätter (SDS) für verwendete Materialien
- Analytische Prüfberichte für Schwermetallkonzentrationen (soweit vorhanden)
- PFAS-Testergebnisse oder Lieferantenerklärungen
- Jede weitere Dokumentation, die die Konformität belegt
Diese Dokumentation muss mindestens 5 Jahre (Einweg) und 10 Jahre (Mehrweg) nach dem Inverkehrbringen der Verpackung aufbewahrt werden.
Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten
- Unvollständige Verpackungsbeschreibungen: Die Beschreibung muss ausreichend detailliert sein, damit Behörden die Konformität beurteilen können.
- Fehlende Stoffbewertungen: Schwermetall- und PFAS-Bewertungen sind verpflichtend, nicht optional.
- Veraltete Lieferantenerklärungen: Stellen Sie sicher, dass Ihre REACH- und Materialerklärungen aktuell sind.
- Kein Unterzeichner: Die DoC muss von einer bevollmächtigten Person mit Name und Position unterzeichnet werden.
- Verwechslung von Verpackung und Produkt: Die DoC betrifft ausschließlich die Verpackung, nicht das darin enthaltene Produkt.
Offizielle Vorlage der EU
Die Europäische Union stellt in Anhang VIII der PPWR-Verordnung eine offizielle Mustervorlage für die Konformitätserklärung bereit. Diese Vorlage können Sie als Ausgangspunkt für Ihre eigene DoC verwenden:
Anhang VIII – Muster für die EU-Konformitätserklärung (EUR-Lex)
Das amtliche Muster ist ein leeres Formular: Es gibt die Struktur vor, aber die Angaben zu Materialien, Gewichten und Stoffen müssen Sie je Verpackung selbst zusammentragen – und bei jeder Änderung erneut. SUSYCHECK erzeugt die Erklärung stattdessen aus Ihren Verpackungsdaten, je Verpackung und länderspezifisch.

